Arbeiten bei Hitze: ASR A3.5 und die Regeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Aktualisiert: Oktober 2026 · Von Sebastiaan, Gründer von Gløde · 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Eine feste Höchsttemperatur, ab der die Arbeit endet, gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht. In Deutschland nennt die Technische Regel ASR A3.5 für Arbeitsräume drei Stufen: 26, 30 und 35 °C. Österreich hat Richtwerte für Innenräume und seit 2026 eine Hitzeschutzverordnung für Arbeit im Freien. Die Schweiz setzt auf die Risikoanalyse im Betrieb.

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Hinweis

Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Geprüft: Oktober 2026. Regeln ändern sich. Maßgeblich ist die jeweils verlinkte Behörde.

Die Produktionshalle im Juli, die Baustelle ohne Schatten: Irgendwann fragt jemand, was eigentlich gilt. Diese Seite fasst zusammen, was die amtlichen Quellen sagen.

Überblick: Deutschland, Österreich, Schweiz

LandFeste Höchsttemperatur?KernregelZahlen der Quelle
DeutschlandNein, aber Stufen für ArbeitsräumeArbStättV Anhang Nr. 3.5, ASR A3.526, 30 und 35 °C Lufttemperatur im Raum
ÖsterreichNein. Richtwerte innen, Verordnung für draußenAStV § 28, Hitzeschutzverordnunginnen 25 °C möglichst nicht überschreiten; draußen Maßnahmen ab Hitzewarnstufe 2
SchweizNeinArG Art. 6, ArGV 3 Art. 16 und 20keine im Gesetz; Suva-Stufen für Arbeit im Freien

Deutschland: ASR A3.5 für Arbeitsräume

Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung. Ihr Anhang Nr. 3.5 verlangt in Arbeitsräumen eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“. Fenster, Oberlichter und Glaswände brauchen Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung. Was das konkret heißt, beschreibt die Technische Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Hält sich ein Betrieb an die Regel, darf er davon ausgehen, dass die Verordnung erfüllt ist.

Die Stufen beziehen sich auf die Lufttemperatur im Raum. Sie gelten, wenn die Außenluft über 26 °C hat und geeigneter Sonnenschutz genutzt wird.

  • Über 26 °C: Die Lufttemperatur „soll +26 °C nicht überschreiten“. Darüber sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Geeignete Getränke sollen bereitstehen.
  • Über 30 °C: Es „müssen wirksame Maßnahmen“ nach der Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden. Technische und organisatorische Maßnahmen gehen persönlichen vor. Getränke müssen bereitgestellt werden.
  • Über 35 °C: Der Raum ist für die Dauer der Überschreitung ohne besondere Maßnahmen „nicht als Arbeitsraum geeignet“. Die Regel nennt Luftduschen, Wasserschleier, Entwärmungsphasen und Hitzeschutzkleidung, wie bei Hitzearbeit.

Zu „Hitzefrei“ schreibt die BAuA: „Ein Anspruch auf klimatisierte Räume oder ‚Hitzefrei‘ besteht nicht.“ Der Arbeitgeber sei aber verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der rechtliche Anker ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.

Arbeit im Freien: die ASTA-Empfehlung von 2025

Für Arbeitsplätze im Freien verlangt Anhang Nr. 5.1 der Arbeitsstättenverordnung Schutz gegen Witterung oder geeignete persönliche Schutzausrüstung. Konkreter wird die ASTA-Empfehlung vom 21. August 2025. Sie ist eine Empfehlung und entfaltet nach eigener Aussage keine Vermutungswirkung.

Die Empfehlung rechnet mit einer Beurteilungstemperatur. Das ist die Lufttemperatur plus Zuschläge, etwa für schwere Arbeit, Schutzkleidung, volle Sonne oder Schwüle. Wind wird abgezogen. Daraus ergeben sich vier Hitzestufen. Bis 26 °C wird beobachtet. Über 26 bis 30 °C sollen Maßnahmen ergriffen werden. Über 30 bis 35 °C müssen sie ergriffen werden. Über 35 °C ist die Tätigkeit zusätzlich wie Hitzearbeit zu behandeln. Als persönliche Maßnahmen nennt die Empfehlung dort Schutzausrüstung und Kühlwesten.

Die Empfehlung beschreibt außerdem einen betrieblichen Hitzeschutzplan. Das BMAS nennt ihn das wirksamste Instrument gegen saisonale Hitze.

Österreich: Richtwerte innen, Hitzeschutzverordnung draußen

Für Arbeitsräume nennt § 28 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) Lufttemperaturen zwischen 19 und 25 °C bei geringer körperlicher Belastung. Bei normaler Belastung sind es 18 bis 24 °C. In der warmen Jahreszeit soll die Lufttemperatur mit Klima- oder Lüftungsanlage 25 °C möglichst nicht überschreiten. Ohne solche Anlagen sind sonstige Maßnahmen auszuschöpfen, um die Temperatur nach Möglichkeit zu senken. Die Arbeitsinspektion nennt dafür unter anderem früheren Arbeitsbeginn, Beschattung, zusätzliche Pausen und Getränke.

Für Arbeit im Freien gilt seit 1. Jänner 2026 die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V, BGBl. II Nr. 325/2025). Laut Arbeitsinspektion sind die Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung zu beurteilen und ein Hitzeschutzplan festzulegen. Umzusetzen sind die Maßnahmen, wenn GeoSphere Austria eine Hitzewarnung von mindestens Stufe 2 (gelb) ausgibt. Kurzzeitige Arbeiten sind ausgenommen.

Am Bau gelten laut BUAK Stunden über 32,5 °C im Schatten als Schlechtwetterstunden. Das ist eine Regel zur Entschädigung, kein automatisches Arbeitsende. Ob die Arbeit eingestellt wird, entscheidet der Betrieb nach Anhörung des Betriebsrats.

Schweiz: Risikoanalyse statt Grenzwert

Das SECO hält fest: „Hitzefrei bei der Arbeit ab einer bestimmten Temperatur ist im Gesetz nicht vorgesehen.“ Der Arbeitgeber legt die Maßnahmen anhand einer Risikoanalyse fest. Lässt sich der Schutz der Beschäftigten nicht sicherstellen, muss er laut SECO allenfalls erwägen, die Arbeit an den betroffenen Plätzen vorübergehend einzustellen.

Als Rechtsgrundlagen führt das SECO unter anderem Art. 6 des Arbeitsgesetzes und die Art. 16 und 20 der Verordnung 3 an. Kantone und Sozialpartner können eigene Regeln haben. Für Arbeit im Freien beschreibt die Suva Stufen, gemessen im Schatten bei etwa 60 % Luftfeuchte. Von 21 bis 27 °C: Wasser und schattige Pausenplätze. Von 28 bis 32 °C: Tempo und Arbeitszeiten anpassen. Ab 33 °C: sehr schwere Arbeit auf das absolute Minimum reduzieren.

Was Betriebe typischerweise tun

Die Reihenfolge ist in allen drei Ländern ähnlich: erst Technik und Organisation, dann persönliche Maßnahmen. Beispiele nennt Tabelle 4 der ASR A3.5.

  1. Technik: Sonnenschutz steuern, nachts und früh lüften, Wärmequellen reduzieren, Ventilatoren.
  2. Organisation: Gleitzeit nutzen, früher beginnen, zusätzliche Pausen an einem kühleren Ort, Getränke bereitstellen, Bekleidungsregeln lockern.
  3. Persönlich: leichte Kleidung, Kopfbedeckung im Freien, Kühlkleidung.

Zur Kühlkleidung schreibt die BAuA, spezielle Kühlwesten seien wirkungsvoll. Ihre Akzeptanz müsse aber gegeben sein, und sie seien eher an Hitzearbeitsplätzen geeignet. Die österreichische Hitzeschutzverordnung führt „kühlende Kleidung“ unter den persönlichen Maßnahmen.

Welche Weste zu welchem Arbeitsplatz passt, zeigt die Seite Kühlweste für die Arbeit. Den Überblick nach Branchen gibt kühlende Arbeitskleidung für heiße Arbeitsplätze. Wie die Technik funktioniert, erklärt Was ist kühlende Kleidung?

Gløde verkauft derzeit keine Kühlkleidung. Im Winter dreht sich die Frage um: Wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein? Dafür gibt es unsere beheizten Westen und die passenden Powerbanks.

Häufige Fragen

Ab wie viel Grad gibt es Hitzefrei bei der Arbeit?

Eine feste Grenze nennen die Quellen nicht. Die BAuA schreibt für Deutschland, ein Anspruch auf Hitzefrei bestehe nicht. Das SECO schreibt für die Schweiz, Hitzefrei ab einer bestimmten Temperatur sei im Gesetz nicht vorgesehen.

Was sieht die ASR A3.5 bei über 26 Grad im Arbeitsraum vor?

Die Lufttemperatur soll 26 °C nicht überschreiten. Liegt sie darüber, sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen und geeignete Getränke bereitgestellt werden. Bei über 30 °C müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden.

Was gilt bei über 35 Grad im Arbeitsraum?

Nach der ASR A3.5 ist der Raum für die Dauer der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet, wenn technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen wie bei Hitzearbeit fehlen.

Was regelt die Hitzeschutzverordnung in Österreich?

Sie gilt seit 1. Jänner 2026 für Arbeit im Freien. Betriebe beurteilen die Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung und legen einen Hitzeschutzplan fest. Umgesetzt werden die Maßnahmen ab einer Hitzewarnung der Stufe 2 von GeoSphere Austria.

Werden Kühlwesten in den Regeln genannt?

Ja, aber nachrangig. Die ASR A3.5 stellt technische und organisatorische Maßnahmen vor persönliche. Die ASTA-Empfehlung von 2025 nennt Kühlwesten als persönliche Maßnahme bei Arbeit im Freien.

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