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Checkliste Kältearbeitsplätze für Arbeitgeber

Checkliste Kältearbeitsplätze für Arbeitgeber

Arbeiten Ihre Leute in der Kälte — im Kühlhaus, Tiefkühllager, in einer zugigen Halle oder im Freien — dann haben Sie als Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Diese Checkliste hilft Ihnen, in einem Durchgang zu prüfen, ob die wichtigsten Maßnahmen stehen. Gehen Sie die Punkte durch, notieren Sie Lücken und packen Sie die größten Risiken zuerst an.

Warum eine Checkliste?

Kältearbeitsplätze kosten über Ausfälle, Produktivitätsverluste und Fluktuation mehr, als die meisten Betriebe denken. Die Kosten verteilen sich über verschiedene Budgets und werden selten der Kälte zugeschrieben, sodass das Problem unsichtbar bleibt. Eine strukturierte Prüfung macht sichtbar, wo der Hebel liegt.

1. Ermittlung und Gefährdungsbeurteilung

  • Ist Kältearbeit in der Gefährdungsbeurteilung erfasst?
  • Ist je Arbeitsplatz die Kältebelastung bestimmt (Temperatur, Zug, Feuchte, Dauer, Anstrengung)?
  • Sind die Maßnahmen in einem Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen festgehalten?

2. Kleidung und Schutzausrüstung

  • Stellen Sie geeignete, warme und trockene Kleidung kostenfrei bereit?
  • Entspricht sie bei tiefen Temperaturen einem nach DIN EN 342 zertifizierten System (bei kühleren Umgebungen über -5 °C: DIN EN 14058)?
  • Sind Hände, Kopf und Füße berücksichtigt — die Stellen, die am schnellsten auskühlen?
  • Kann Kleidung zwischen den Schichten trocknen, damit niemand mit feuchter Kleidung in die Kälte geht?

3. Arbeits- und Pausenzeiten

  • Sind Verweildauern in der Kälte und Pausenhäufigkeiten festgelegt (Orientierung: DIN 33403-5)?
  • Wechseln Sie Arbeit in der Kälte mit warmen Aufgaben ab (Rotation)?
  • Gibt es einen beheizten Aufwärmraum (etwa 18–20 °C) nah am Arbeitsplatz?

4. Ausstattung und Arbeitsplatz

  • Sind feste Arbeitsplätze gegen Zug an Toren und Rampen abgeschirmt?
  • Steht ein warmes, alkoholfreies Getränk bereit?
  • Ist Alleinarbeit in Zellen mit funktionierender Personen-Notsignalanlage abgedeckt?

5. Unterweisung und Aufsicht

  • Kennen Mitarbeitende die Anzeichen zu starker Auskühlung?
  • Wird die Einhaltung von Pausen und das Tragen der Kleidung beaufsichtigt?
  • Wird der Ansatz regelmäßig überprüft und angepasst?

Von der Checkliste zur Maßnahme

Bleiben mehrere Punkte offen, beginnen Sie bei der größten Quelle der Kältebelastung. Oft ist Warmhalten der schnellste Hebel: Wo sich der Raum nicht beheizen lässt, bringt gezielte Körperwärme Komfort und Einsatzfähigkeit zurück. Wollen Sie wissen, wo bei Ihnen der größte Hebel liegt? Machen Sie den Selbstcheck für Kältearbeitsplätze.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Beurteilung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Sehen Sie in zwei Minuten, wo auf Ihrer Arbeitsfläche der größte Hebel liegt.

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Häufige Fragen

Muss Kältearbeit in die Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen durch Arbeit bei niedrigen Temperaturen beurteilen und geeignete Maßnahmen festlegen.

Welche Kleidung ist an Kältearbeitsplätzen erforderlich?

Geeignete, warme und trockene Kleidung; bei tiefen Temperaturen in der Regel ein nach DIN EN 342 zertifiziertes System, bei kühleren Umgebungen über -5 °C DIN EN 14058.

Was ist der schnellste Hebel an einem kalten Arbeitsplatz?

Meist das Warmhalten der Menschen: geeignete Kleidung und — wo der Raum nicht zu beheizen ist — beheizte Arbeitskleidung, kombiniert mit einer guten Pausen- und Rotationsregelung.

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