Auf der Baustelle und im Tiefbau wird im Winter draußen weitergearbeitet — Wind, Nässe und Kälte gehören dazu. Ohne guten Schutz sinken nicht nur der Komfort, sondern auch Sicherheit und Produktivität.

Wind und Nässe verschärfen die Kälte
Wind senkt die gefühlte Temperatur deutlich (Windchill), Nässe entzieht dem Körper zusätzlich Wärme. Kalte, steife Finger verlieren an Griffkraft und Feinmotorik — ein direktes Risiko beim Umgang mit Werkzeug und Maschinen.
Rechtlicher Rahmen
Die ASR A3.5 zu Mindesttemperaturen gilt für Arbeitsräume; für Arbeiten im Freien ist die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich. Der Arbeitgeber muss Witterungsgefährdungen bewerten und geeignete Maßnahmen treffen — von warmer, wetterfester Schutzkleidung bis zu Aufwärmmöglichkeiten. Ergänzend gelten die Regeln der Bauberufsgenossenschaft (BG BAU).
Das Wichtigste in Kürze
- Zwiebelprinzip: warme, wind- und wasserdichte Schichten.
- Beheizter Aufenthalts-/Pausenraum auf der Baustelle.
- Hände und Kopf schützen; nasse Kleidung sofort wechseln.
- Körperliche Tätigkeiten mit Pausen an geschützten, warmen Orten abwechseln.
Wärme als Kernschicht
Eine beheizte Weste wärmt den Rumpf gezielt und hält den Kern warm, wenn die Bewegung wechselt — etwa bei Wartephasen, Vermessung oder Feinarbeit. Getragen unter der wetterfesten Jacke unterstützt sie die Durchblutung und damit warme, bewegliche Hände.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs sowie die Beurteilung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.
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Gibt es eine gesetzliche Mindesttemperatur für Arbeiten im Freien?
Die ASR A3.5-Mindesttemperaturen gelten für Arbeitsräume. Für Arbeiten im Freien ist die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich; der Arbeitgeber muss geeignete Schutzmaßnahmen treffen.
Was hilft am besten gegen Kälte auf der Baustelle?
Kleidung nach dem Zwiebelprinzip, Schutz von Händen und Kopf, ein beheizter Pausenraum und eine warme Kernschicht bei wechselnder Bewegung.
